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Wir sind
ein Anbieter kostenloser Fachinformationen
verbandlich, wirtschaftlich und politisch unabhängig
in allen Arbeitsfeldern des Sozial- und Gastronomie tätig.
Wir bieten
wissenschaftlich fundierte Informationen
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eine Plattform für kritische Diskurse über gesellschaftliche Fragen.
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mit einer Community von vielen AutorInnen und RezensentInnen
in einer flexiblen Organisation mit schnellen Entscheidungen
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Über uns gibt es auch einen Flyer.
Das Team
Nur durch ein engagiertes, interdisziplinäres Team werden die vielfältigen Angebote von ÖCU möglich.
Ordentliche Mitglieder sind jene mit aktivem und passivem Wahlrecht
Ihre Anzahl soll 10% der ordentlichen Mitglieder nicht übersteigen. Sie haben kein aktives und passives __recht.
*ordentliche,
*außerordentliche
*Ehrenmitglieder.
Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es bei Uns?
- von ordentlichen Mitgliedern bis zu Tagesmitgliedern -
Die Fördermitgliedschaft.
Die auswärtige Mitgliedschaft.
Die Gastmitgliedschaft.
Die Jugendmitgliedschaft.
Die passive Mitgliedschaft.
Die Spendermitgliedschaft.
Die Probemitgliedschaft.
Die Tagesmitgliedschaft.
Die Lehr (ÖCU Cocktailschule) Mitgliedschaft.
Die lebenslange Mitgliedschaft.
Die zulässigen Formen der Mitgliedschaft des ÖCU Vereins
- von ordentlichen Mitgliedern bis zu Tagesmitgliedern -
Inhalt
I. Grundsatz: Die ordentliche Mitgliedschaft
II. Abweichende Satzungsregelung: Sonderformen der Mitgliedschaft
1. Die ÖCU Fördermitgliedschaft
2. Die ÖCU auswärtige Mitgliedschaft
3. Die ÖCU Gastmitgliedschaft
4. Die ÖCU Jugendmitgliedschaft
5. Die ÖCU passive Mitgliedschaft
6. Die ÖCU Probemitgliedschaft
7. Die ÖCU Tagesmitgliedschaft
8. Die ÖCU lebenslange Mitgliedschaft
9. Die ÖCU Ehrenmitgliedschaft
10. Die ÖCU mittelbare und mehrfache Mitgliedschaft
a. Die ÖCU mittelbare Mitgliedschaft
b. Die ÖCU Mehrfachmitgliedschaft durch Doppelverankerung oder Mehrfachverankerung
c. Die ÖCU automatisch erworbene Mehrfachmitgliedschaft
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die zulässigen Gestaltungsformen der Mitgliedschaft in der Vereinssatzung sowie deren jeweilige Besonderheiten bezüglich Rechte und Pflichten.
Regelungen zur Mitgliedschaft in einem Verein finden sich in den §§ 21 ff. des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB). Grundsätzlich sind ohne abweichende Satzungsregelung (§ 25 BGB) alle Mitglieder im Verein gleichgestellt und insofern auch gleich bezüglich Rechten und Pflichten zu behandeln. Die Vereinssatzung kann aber aus sachlichen, insofern nicht willkürlichen, Erwägungen unterschiedliche Mitgliedschaftsformen mit jeweilig unterschiedlichem Umfang an Rechten und Pflichten vorsehen. Ist dies gewollt, muss eine entsprechende Regelung eindeutig in der Satzung aufgenommen werden, welche einer objektiven Willkürprüfung standhalten muss.
I. Grundsatz: Die ÖCU ordentliche Mitgliedschaft
Ohne abweichende Satzungsregelung ist jedes Mitglied des Vereins ein ordentliches Mitglied. Diesen stehen grundsätzlich alle Mitgliederrechte und Mitgliedschaftspflichten gemäß der Auslegung „e contrario“ (Umkehrschluss) des § 35 BGB zu. Danach sind alle Mitgliedschaften, die keine Sonderrecht und Sonderpflichten begründen, als ordentliche Mitgliedschaften anzusehen.
Ordentliche Mitglieder sich grundsätzlich aktiv am Vereinsleben beteiligt und haben in der Mitgliederversammlung das Anwesenheitsrecht, Stimmrecht und Rederecht.
II. Abweichende Satzungsregelung: ÖCU Sonderformen der Mitgliedschaft
Jede vom Grundsatz der ordentlichen Mitgliedschaft abweichende Mitgliedschaftsform bedarf einer eigenen Regelung in der Satzung. Hierbei sind jeweils alle Recht und Pflichten der Mitgliedsformen genau und eindeutig festzulegen. Es darf der Mindestgehalt der Mitgliedschaftsrechte nicht beseitigt werden. Dieser ist noch gegeben, wenn ein Mitglied im Zeitraum seiner Mitgliedschaft an der Mitgliederversammlung teilnehmen darf. Die Teilnahme umfasst zwingend die Erlaubnis der physischen Anwesenheit während jeder der vorgenannten Mitgliederversammlungen. Nicht umfasst sind das Rederecht oder das Stimmrecht. Diese können durch Satzungsregelung abbedungen werden.
1. Die ÖCU Fördermitgliedschaft
Fördermitgliedschaften sind grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie den Verein durch regelmäßige oder unregelmäßige Mitgliedsbeiträge in Form von zumeist Geldleistungen (seltener auch Sachleistungen oder Dienstleistungen) unterstützen und insofern fördert. Diese Mitgliedschaftsform ist als passive Teilnahmeform am Vereinsleben zu verstehen. Eine aktive Teilnahme am Vereinsleben kann dazu durch Satzungsregelung weitestgehend untersagt werden.
Durch Satzung kann aber auch bestimmt werden, dass die Fördermitglieder die Vereinsanlagen nutzen und an geselligen Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
2. Die ÖCU auswärtige Mitgliedschaft
Unter einer auswärtigen Mitgliedschaft ist eine ordentliche Mitgliedschaft bei einem auswärtigen Verein zu verstehen. In der Satzung eines Vereins kann geregelt werden, dass Mitglieder von auswärtigen Vereinen die gleichartigen Einrichtungen des eigenen Vereins nutzen dürfen. Dabei sind grundsätzlich die mitgliedschaftlichen Rechte des auswärtigen Mitglieds auf die Benutzung der Einrichtung beschränkt. Von dieser Beschränkung kann durch konkrete Satzungsregelung abgewichen werden, z.B. kann den auswärtigen Mitgliedern ein Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung eingeräumt werden. Nicht durch Satzung zugebilligte Rechte, wie das Stimmrecht oder Rederecht auf der Mitgliederversammlung können vom auswärtigen Mitglied nur in seinem jeweiligen Heimatverein ausgeübt werden.
3. Die ÖCU Gastmitgliedschaft
Die Gastmitgliedschaft ist grundsätzlich eine vollwertige Mitgliedschaft in einem Gastverein, welche bei diesem auf bestimmte Zeit besteht, da die eigene, originäre Mitgliedschaft beim Heimatverein aufgrund längerer Abwesenheit nicht ausgeübt werden kann. Insofern besteht die Gastmitgliedschaft üblicherweise für die Dauer des Aufenthalts einer Person an dem Ort des Gastvereins. Anders als beim auswärtigen Mitglied besteht eine der ordentlichen Mitgliedschaft gleichgestellte Mitgliedschaft. Die Beschränkung von Rechten und Pflichten findet üblicherweise nicht statt. Dies kann jedoch durch Satzungsregelung abweichend vom vorgenannten Grundsatz geregelt werden.
4. Die ÖCU Jugendmitgliedschaft
Unter Jugendmitgliedschaften sind Mitgliedschaften für Personen zu verstehen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Je nach Satzungsregelung wird regelmäßig eine Jugendmitgliedschaft bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres vorgesehen. Eine abweichende Regelung der Altershöchstgrenze ist zulässig. Die Rechte und Pflichten der Jugendmitglieder sind in der Satzung festzulegen. Üblicherweise wird die aktive Betätigung in der Jugendabteilung des Vereins verpflichtend ausgestaltet. Jugendmitglieder bezahlen zumeist einen geringeren Mitgliedsbeitrag als andere Mitgliedsformen oder sind von der Beitragspflicht befreit. Ein Stimmrecht wird Ihnen des Öfteren nicht gewährt.
5. Die ÖCU passive Mitgliedschaft
Passive Mitgliedschaften werden zumeist für ehemalige ordentliche Mitglieder vorgesehen die nicht mehr an den nach außen gerichteten Vereinsbetätigungen teilnehmen wollen. Die interne Betätigung der passiven Mitglieder im Verein nicht ausgeschlossen, beispielweise bei Seniorenmannschaften. Die Mitgliedsbeiträge passiver Mitglieder sind oftmals gegenüber dem Beitragssatz ordentlicher Mitglieder reduziert, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. In der Praxis wird diesen zumeist das Stimmrecht und Rederecht gewährt, da der Verein vom Erfahrungsschatz der zumeist älteren Mitglieder profitiert.
6. Die ÖCU Probemitgliedschaft
Die Probemitgliedschaft beschreibt eine atypische Mitgliedschaft, bei der das Probemitglied kraft Satzung zeitlich und inhaltlich eingeschränkte Rechte und Pflichten hat. Insbesondere sollte die Satzung Aufnahme, Beitrag und Beendigung der Probemitglieder regeln. Hat sich das Mitglied bewährt, kann es als ordentliches Mitglied in den Verein aufgenommen werden. Hat es sich nicht bewährt, sollte die Satzung vereinfachte Ausschlussbedingungen vorsehen.
7. Die ÖCU Tagesmitgliedschaft
Nach aktueller Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 16.07.2018 - 8 W 428/15) sind Tagesmitgliedschaften vereinsrechtlich grundsätzlich zulässig, da nach der Begründung des Beschlusses des OLG Vereinen gemäß § 40 BGB ein weiter Spielraum zur Gestaltung ihrer Mitgliedschaftsformen zukommt und die kurze Dauer der Mitgliedschaft diese Gestaltung nicht grundsätzlich ausschließt. Im vorliegenden Fall ging es um die Satzungsregelung zu Tagesmitgliedschaften eines Modellflugvereins, wobei das zuständige Vereinsregister die Satzungsregelung nicht in das Register eintragen wollte, wogegen der Verein erfolgreich Klage eingelegt hat.
Nicht zulässig ist jedoch weiterhin und unumstritten das ausschließliche Angebot von Tagesmitgliedschaften durch einen Verein ohne dauerhafte und konstante Mitgliedsformen.
8. Die lebenslange Mitgliedschaft
Die lebenslange Mitgliedschaft ist eine Sonderform der passiven Mitgliedschaft mit der Besonderheit, dass für den Erwerb der Mitgliedschaft nur ein einmaliger Betrag zu zahlen ist, welcher mit Aufnahme in den Verein oder Umwandlung der bisherigen Mitgliedschaft in eine lebenslange fällig wird. Typischerweise erhalten diese Mitglieder ein Stimmrecht und Rederecht in der Mitgliederversammlung. Der Höhe nach orientiert sich die Einmalzahlung in der Regel an dem Gründungsjahr eines (Tradition-)Vereins.
Diese Mitgliedschaftsform richtet sich regelmäßig an Interessenten, die ihre Vereinsverbundenheit zum Ausdruck bringen wollen. Die Besonderheit lebenslanger Mitgliedschaften ergibt sich insofern nicht aus dem Umstand, dass diese bis zum Tod der Mitglieder andauern.
Rechtlich sind lebenslange Mitgliedschaften zulässig, insbesondere der gemäß § 39 BGB garantierten Austrittsfreiheit stehen diese nicht entgegen.
9. Die ÖCU Ehrenmitgliedschaft
Unter einer Ehrenmitgliedschaft wird grundsätzlich eine Ehrung mit mitgliedschaftlichen Sonderrechten (§ 35 BGB) verstanden, welche vom Verein an ein verdientes Mitglied oder eine verdiente dritte Person verliehen wird. Dieses Sonderrecht ist zumeist mit einer Beitragsfreiheit oder einem freier Zutritt zu bestimmten oder allen Vereinsveranstaltungen verbunden. Möglich ist außerdem eine Ehrung mit organschaftlichen Sonderrechten, beispielsweise die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden. Der Ehrenvorsitzende kann beispielsweise das Recht zur Versammlungsleitung der Mitgliederversammlung oder Teilnahme und Rederecht bezüglich Vorstandssitzungen eingeräumt werden.
Der Geehrte muss die Ehrung als Wirksamkeitsvoraussetzung annehmen. Die Ehrung mit Sonderrechten muss in der Satzung geregelt werden. Zwar kann eine Ehrung gemäß des vereinsrechtlichen Gewohnheitsrechts auch ohne Satzungsregelung ausgesprochen werden, diese Form der Ehrung ohne Satzungsregelung begründet jedoch keine mitgliedschaftlichen oder organschaftlichen Sonderrechte.
10. Die ÖCU mittelbare und mehrfache Mitgliedschaft
a. Die ÖCU mittelbare Mitgliedschaft
Eine mittelbare Mitgliedschaft kann in Verbänden vorgesehen werden. Dabei besteht zumeist eine direkte Mitgliedschaft in einem Ortsverein oder Kreisverband, der seinerseits Mitglied in einem Bezirksverband oder Landesverband ist. Bezirksverband oder Landesverband sind wiederum Mitglied in einem Bundesverband als Spitzen- oder Dachverband.
Das Mitglied des Ortsvereins oder Kreisverbands ist in solchen Fällen regelmäßig auch indirektes oder mittelbares Mitglied in der jeweiligen Zwischenstufe und im Dachverband. Dabei stellt die mittelbare oder indirekte Mitgliedschaft keine Mitgliedschaft als solche im Sinne des Gesetzes dar.
Das Stimmrecht eines mittelbaren Mitglieds auf Ebene des Ortsvereins oder Kreisverband in der oberen Gliederungsebene wird üblicherweise durch die Wahl von Delegierten durch die eigene Mitgliederversammlung in die Delegiertenversammlung der nächsten Gliederungsebene ausgibt.
Das Stimmrecht eines mittelbaren Mitglieds auf Ebene des Ortsvereins oder Kreisverband in der obersten Gliederungsebene wird üblicherweise durch die Wahl von Delegierten in der Delegiertenversammlung der nächsten Gliederungsebene ausgibt, die wiederum die gewählten Delegierten in die Delegiertenversammlung der obersten Gliederungsebene entsendet.
b. Die ÖCU Mehrfachmitgliedschaft durch Doppelverankerung oder Mehrfachverankerung
Vereine, die kraft Satzung rechtlich verselbständigte Vereinsabteilungen in Form von rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Vereinen haben, können eine Mitgliedschaft in beiden Vereinen, dem Hauptverein und der selbständigen Vereinsabteilung, vorsehen. Die Vereinsmitglieder haben insofern eine Doppelverankerung in den Satzungen des Hauptvereins und der Vereinsabteilung und dadurch die ordentliche Mitgliedschaft in beiden Vereinen. Trotz der Mitgliedschaft in beiden Vereinen, können die Mitgliedsrechtsrecht und Mitgliedschaftspflichten so ausgestaltet sein, dass diese sich im Grundsatz nur auf die jeweilige selbstständige Abteilung erstrecken. Zu beachten ist jedoch das nicht entziehbare Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung im Hauptverein. In der Mitgliederversammlung einer anderen verselbständigten Abteilung des Hauptvereins muss kein Teilnahmerecht vorgesehen werden. Haben die rechtlich selbstständigen Abteilungen eigene rechtlich selbstständige Unterabteilungen kann sinngemäß eine Mehrfachverankerung vorgesehen werden.
Große Sportvereine mit mehreren, nach Sportarten differenzierten Vereinsabteilungen besitzen öfter eine derartige Organisationsstruktur, um eine Selbstorganisation der Abteilungen zu ermöglichen.
c. Die ÖCU automatisch erworbene Mehrfachmitgliedschaft
Ein Zentralverein kann derart gegliedert sein, dass er Zweigvereine auf Ortsebene, Bezirksebene oder Landesebene ausbildet. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Satzung des Zentralvereins sowie der untergeordneten Ebenen kann die Mitgliedschaft in eine Untergliederung (Ortsverein oder Kreisverband) auch zugleich und insofern automatisch die Mitgliedschaft in einer übergeordneten Zwischenstufe (Bezirksverband oder Landesverband) oder in den Zentralverein (Bundesverband) bedeuten. Bei einer solchen automatisch erworbenen Mehrfachmitgliedschaft, handelt es sich um den Erwerb mehrerer Mitgliedschaften durch die Begründung nur einer Mitgliedschaft.
Ein Zentralverein kann jedoch auch derart organisiert sein, dass der Eintritt in einen untergeordneten Verein lediglich eine mehrfach gestufte Mitgliedschaft mit sich bringt. Die untergeordneten Vereine sind dann nicht selbst Mitglieder der übergeordneten Gliederungen, sondern nur die Mitglieder des untergeordneten Vereins sind insofern auf einer weiteren Stufe innerhalb der Verbandsorganisation selbst Mitglied der übergeordneten Gliederung bzw. des eigentlichen Zentralvereins.
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ÖCU setzt ausschließlich auf redaktionell betreute Angebote, bei denen eine verantwortliche RedakteurIn für die Qualität der Fachinformationen einsteht. Sie können über die redaktionelle Mitarbeit in eine verantwortliche Position hineinwachsen oder sich auf Ausschreibungen in unserem ÖCU Newsletter bewerben.
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Statuten des Unions
.................. ÖCU ....................
Österreichische Cocktails Union
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Unionführt den Namen Österreichische Cocktails Union.
Er hat seinen Sitz in 1160 Wien , Degengasse 4 /...... und erstreckt seine Tätigkeit derzeit auf das Bundesland Wien.
Die Errichtung von Zweigvereinen in ganz Europa ist beabsichtigt (bitte melden, wenn diesbezüglich Interesse verhanden).
Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt:
Die Weitergabe von Wissen über Cocktails
Entstehung
Geschichte
Aktueller Stand
Den rechtlichen Schutz von Cocktailnamen, Cocktailrezepten und ihrer Erfinder.
Die Förderung des Schöpfergeists bei der Kreation von Cocktails.
Eine Ausbildung Fachkraft für Gastgewerbe und Gastronomie mit Lehrgang Ausbildung Vollzeitausbildung In den Berufs-qualifizierenden Lehrgängen. Als Fachkraft im Gastgewerbe erwerben Sie einen anerkannten Berufsabschluss der Ihnen in der Gastronomie alle Türen öffnen wird. ... Nach dem Ausbildungsrahmenplan werden folgende Lernfelder unterrichtet: Lernfeld ... Unterricht findet in den Schulungsräumen des Bildungsparkes und der Kooperationspartner statt. z.B. (Wifi,Bifi, Wko,FFG,.....)
Weiterbildung – Tourismus / Gastgewerbe Ausbildungsschwerpunkt Gastronomie
Es lassen sich verschiedene Kurse absolvieren und finden um sich weiter qualifizieren zu können.
und vieles mehr…………………….
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Als ideelle Mittel dienen
a)das Anbieten von Cocktailmixkursen
b)fachspezifische Vorträge
c) das Organisieren von einschlägigen Veranstaltungen (Cocktailpartys, Diskussionen)
d)die Einrichtung einer Homepage
e)die Errichtung einer Vereinsbibliothek für alle Mitglieder
.f) die Errichtung einer ÖCU Mobile App, Anwendungssoftware (Application Software) allgemein für Operating System (Windows, Android, Apple Mac OS)
in allen App- Store zu finden ist "Projekt in Arbeit Zur Zeit" .
(2)Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a)Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b)Erträgnisse aus Events und Veranstaltungen
c)Sponsoren
d)Kurse
e)Spenden
Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sein können alle physischen Personen, die das 18. Lebensjahrvollendet haben
sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.
Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Bis zur Entstehung des Vereins erfolgt die vorläufige Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgründer, im Fall eines bereits bestellten Vorstands durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Entstehung des Vereins wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereins bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder bis dahin durch die Gründer des Vereins.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluß.
Der Austritt kann nur zum Ende jeden 3. Monats ( = Quartalsende ) erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens ein Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung
der Vorstand
die Rechnungsprüfer
und das Schiedsgericht
PS: Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.und Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung Wiederwahl wird . Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes . Eine ordentliche Generalversammlung findet statt………..
Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
a.Beschluß des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
b.schriftlichen Antrag von mindestens einem Hefte der Mitglieder,
c.Verlangen der Rechnungsprüfer
d.Beschluß eines gerichtlich bestellten Kurators
binnen vier Wochen statt.
Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.
Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefaßt werden.
Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig.
Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;
Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
Beschlußfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
Beratung und Beschlußfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
(1)Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;
(2)Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
(3)Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – c dieser Statuten;
(4)Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
(5)Verwaltung des Vereinsvermögens;
(6)Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern;
(7)Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
Der Obmann Den Hr. Dr. Osama kloub führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die Schriftführin Die Fr. Christine Müller unterstützt den Obmann bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
Der Obmann Den Hr. Dr. Osama kloub vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Obmanns und der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Obmanns und des Kassiers/der Kassierin. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.
Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
Bei Gefahr im Verzug ist der Obmann den Herr Kloub berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
Der Obmann Kloub führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
Die Schriftführin Fr. Müller führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
Der/die Kassier/in ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des/der Obmanns/Obfrau, des Schriftführers/der Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassierin ihre Stellvertreter/innen.
§ 14: Rechnungsprüfer
Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung Wiederwahl wird . Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 bis 10 sinngemäß.
Schiedsgericht
Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein drittes ordentliches Mitglied zum/zur Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
wir suchen verstärkung für unser team
Wir stellen ein und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Service-Kräfte Donau Insel Fest in Teilzeit oder auf 450€-Basis. Zudem suchen wir eine Betriebsleitungsassistenz in Vollzeit.(wenn ein Stand dort verhanden wird)
Liebe Mitglieder,
wir wollen unser Team breiter aufstellen. Aus diesem Grund suchen wir einen ehrenamtlichen Online-Redakteur mit Schwerpunkt Social Media, der in Zusammenarbeit mit dem Vorstand Inhalte für die vereinseigenen Kommunikationswege generiert.
Hier findet ihr die Stellenausschreibung unten. Deine Bewerbung bis zum 01.01.2030 an info@öcu.com
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG FÜR UNSER TEAM
Wir suchen Verstärkung für unser Team!!
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innovativen Umfeld
Team
guter Zusammenhalt
Deine Vorteile bei uns
Interne Akademie zur Weiterbildung mit Kollegen aus ganz Österreich
Moderne Systeme für alle Arbeitsbereiche, Apple-Geräte, eigener Arbeitsplatz
Arbeitsplatz in Deiner Nähe
Gesundheitsschwerpunkte
Umfassende interne Kommunikation, Feste und Feiern, gemeinsame Ausflüge und Aktivitäten
Mitarbeiterempfehlungsprogramm (firstbird)
Zahlreiche Mitarbeitervorteile
Kaffee und Obst zur Verfügung
Fakten
800 (Stand 2011)
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
81
Geschäftsstellen
93 %
Frauenanteil
im Unternehmen
100
jährlich mehr als
100 Seminare
in der ÖCU Akademie
Arbeiten bei uns
ÖCU Akademie
Unsere interne ÖCU Akademie bietet ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm sowie Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir passen das Angebot laufend an die strategischen Schwerpunkte des Unternehmens und den Bedarf der Mitarbeiter an. Unsere internen Experten machen Dich mit den Aufgaben in Deinem Job vertraut, externe Trainer vertiefen Dein Wissen.
Die ÖCU Akademie unterstützt Dich dabei:
• Dich fachlich und persönlich weiterzubilden und weiterzuentwickeln
• Dich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen und Unternehmen der ÖCU auszutauschen
• Deine individuellen Entwicklungsziele zu erreichen.
Dein Start bei den ÖCU Austria
Für Deinen optimalen Einstieg gibt es für die Bereiche Verkauf, Redaktion und Kreativassistenz „Einsteiger-Programme“, die Du und Deine Führungskraft gemeinsam gestalten. Startlehrgänge mit mehreren Modulen, vertiefende Seminare sowie der regelmäßige Austausch mit Deiner Führungskraft sind die Kernelemente dieses „Einsteiger-Programms“.
Nebenberuflichkeit. Als nebenberuflich gilt eine Tätigkeit, die nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeit-Erwerbstätigkeit in Anspruch nimmt. Bei tariflichen Wochenarbeitszeiten von 35 bis 42 Stunden liegt dieser nebenberufliche maximale Arbeitszeitrahmen bei 11 bis 14 Stunden.
Wo engagieren sich Freiwillige am meisten?
Die meisten Freiwilligen in der formellen Freiwilligenarbeit – rund 576.000 Personen – engagieren sich in Sportorganisationen oder -vereinen, zum Beispiel als Trainer/innen.
Wie kann ich den Menschen helfen?
Gutes tun im Alltag: 8 Tipps, um die Welt vor der Haustür zu verbessern
Wie kann man ohne viel Aufwand anderen etwas gutes tun? Mit diesen acht Tipps kannst du die Welt ein kleines bisschen besser machen, direkt vor deiner Haustür, mitten im Alltag. Denn man braucht weder viel Zeit, noch viel Geld, um anderen Menschen zu helfen.
Anderen Menschen helfen und Gutes tun ganz einfach
Obdachlosen helfen: Nicht nur Gold glänzt. ...
Hilfe für Nachbarn und Co.: Pack mit an. ...
Fremden Menschen etwas abgeben: Teil mal was. ...
Gutes tun: Verschenk mal was! ...
Zuhören ist eine echte Hilfe: Leih den Menschen ein offenes Ohr.
8. Menschen verdienen deine Hilfe: Verurteile nicht
7. Schon Kleinigkeiten helfen: Sei aufmerksam
6. Andere glücklich machen: Lächeln, grüßen, danke sagen
Wie viel darf man ehrenamtlich verdienen?
Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Wer das Ehrenamt als einzigen Job hat, der kann sogar noch einmal 1.000 Euro zusätzlich steuerfrei kassieren.
Wird ehrenamtliche Arbeit bezahlt?
Ehrenamtspauschale (Ehrenamtsfreibetrag)
Sie dürfen für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit 840 Euro im Jahr (70 Euro monatlich) als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig wer den. Hier kommt es nicht auf die Art der Tätig keit an.
Wo kann man alles ehrenamtlich arbeiten?
Beispiele für Arbeitsfelder der Freiwilligenarbeit in Österreich/ Deutschland/ Schweiz
in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen.
in Kinderheimen oder Kindertagesstätten.
in Theatern oder Konzerthäusern.
in Einrichtungen der Jugendhilfe.
mit behinderten Menschen.
in Kirchengemeinden.
in kulturellen Einrichtungen und Begegnungsstätten.
Wo kann ich mich engagieren?
Sozial engagieren: 8 Möglichkeiten um Glück zu vermehren
Helfen in der Corona Krise. ...
Die Tafel gibt es in jeder Stadt. ...
Ehrenamt für Geflüchtete. ...
Seniorenhilfe & Hospiz Dienst. ...
Projekte über eine Freiwilligenagentur finden. ...
Sportvereine unterstützen. ...
Sachspenden anbieten. ...
Geldspenden & Soziale Investments.
Was ist bei einem Ehrenamt zu beachten?
Um von einem Ehrenamt sprechen zu können, müssen fünf Merkmale erfüllt sein: Die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich, wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zugute. Steuerfreibeträge
Warum ich mich engagiere?
Eine tolle Gemeinschaft zu erfahren, neue Menschen kennen zu lernen und vielleicht sogar Freundschaften fürs Leben zu schließen, ist für viele der primäre Grund, sich ehrenamtlich zu engagieren. Sich in einer Gemeinschaft näher zu kommen, gibt einem das Gefühl, dass man gemeinsam etwas bewegen kann in dieser Welt.
Wie kann ich mich online engagieren?
Grundsätzlich gibt es 4 Bereiche, in denen Du Dich online engagieren und digital aktiv werden kannst: Informieren, vernetzen, vermitteln und online bei Projekten mitarbeiten.
Informiere auf Social Media. ...
Vernetze Dich und werde Online Aktivist*in. ...
Werde digitale*r Ambassador einer Organisation.
Wie kann ich etwas Gutes tun?
Die Möglichkeiten, etwas Gutes zu tun, sind so vielfältig wie die Menschen selbst.
Ehrenamt trägt zum Funktionieren des Alltags bei. ...
Ehrenamt – Ein Gewinn für beide Seiten. ...
Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements. ...
Selbst aktiv werden und Zeit spenden. ...
Weitere Informationsquellen.
Was bedeutet es anderen Menschen zu helfen?
Wer anderen Gutes tut, opfert also nicht nur seine Zeit, sondern bekommt auch viel zurück. Die Wissenschaft hat sogar herausgefunden, dass freiwillige Helfer und sozial engagierte Menschen gesünder, zufriedener und stressresistenter sind als jene, die nur auf ihr eigenes Wohl bedacht sind.
Was bringt mir das Ehrenamt?
Die ehrenamtliche Tätigkeit verhilft zu neuen Erfahrungen, verhilft dazu, eigene Grenzen zu verschieben und vermittelt im besten Falle neue Kompetenzen und Kenntnisse. Neben dem Nutzen für andere oder das Gemeinwesen macht sie auch immer das eigene Leben reicher.
Wie hoch ist die ehrenamtspauschale 2021?
Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG (sogenannte Ehrenamtspauschale - Erhöhung von 720 € auf 840 Euro ab 1. Januar 2021) Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz wurde der Höchstbetrag zum 01.01.2013 von 500 € auf 720 € erhöht.
Kann der Arbeitgeber ehrenamtliche Tätigkeit verbieten?
Rein formal gilt das Ehrenamt als Nebentätigkeit, und dazu bestehen in den allermeisten Arbeitsverträgen Regelungen. Wenn dort vereinbart ist, dass der Arbeitgeber über Nebenjobs informiert werden muss, muss der Beschäftigte sich daran halten. Verbieten kann der Chef das Ehrenamt allerdings normalerweise nicht.
Wie wird die ehrenamtspauschale ausgezahlt?
Die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26 a EStG stellt eine pauschalisierte steuer- und sozialabgabenfreie Aufwandsentschädigung dar. ... 26 a EStG umfasst für die Ehrenamtspauschale derzeit einen Steuerfreibetrag von 720 EUR pro Person im Jahr, der durch den Verein ausbezahlt werden kann.
Ist Ehrenamt ein Beschäftigungsverhältnis?
Ein Ehrenamt ist zwar kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne, trotzdem ist es für beide Vertragsseiten sinnvoll, die Abmachungen schriftlich in einem Ehrenamtsvertrag festzuhalten.
Ist eine Aufwandsentschädigung Einkommen?
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist kein Einkommen im sozialrechtlichen Sinne.
Was spricht gegen ehrenamtliche Arbeit?
Ehrenamtliche Arbeit kann sehr emotional belastend sein. Nicht umsonst ist die Burn-Out-Rate unter Ehrenamtlern extrem hoch. Es gibt keinen „Feierabend“. Du bist oft rund um die Uhr im Einsatz und es wird von dir erwartet, dass du auch immer abrufbar bist und Probleme löst.
Wie hoch darf eine Aufwandsentschädigung sein?
Die Summe aller persönlichen (steuerfreien) Aufwandsentschädigungen darf in jedem Fall, gleich aus welcher Tätigkeit sie bezogen wird (§ 3 Nrn. 12, 26, 26a, 26b EStG), persönlich und pro Kalenderjahr 2.400 Euro (3.000 Euro ab 2021) nicht übersteigen.
Wem steht ehrenamtspauschale zu?
Um die Ehrenamtspauschale steuerfrei zu erhalten, muss die ehrenamtliche Arbeit als eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Daher darf die aufgewendete Zeit für das Ehrenamt nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs betragen.
Wie hoch Aufwandsentschädigung?
Pauschale Aufwandsentschädigungen sind in der Regel die Ehrenamtspauschale in Höhe von bis zu 840 Euro pro Jahr und Person und der Übungsleiterfreibetrag mit maximal 3.000 Euro pro Jahr und Person.
Wird Ehrenamt auf Grundsicherung angerechnet?
Steuerfreie Bezüge aus einer öffentlichen Kasse, Einnahmen, die unter die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale fallen, sowie Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als rechtlicher Betreuer, Vormund und Pfleger sind in Höhe von bis zu 250 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen
Wird Ehrenamt auf Arbeitslosengeld angerechnet?
Bei den Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen handelt es sich gemäß Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum § 155 SGB III ("Anrechnung von Nebeneinkommen", PDF, 377 KB) um "müheloses Einkommen". Sie werden daher grundsätzlich nicht als Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld I angerechnet.
Ist ein Ehrenamt eine Beschäftigung?
BAG: Ehrenamt aus karitativen Gründen und ohne Entgelt
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist ein Ehrenamt nicht als Arbeitsverhältnis zu betrachten, wenn es "ohne Entgelt" und ohne Erwerbsabsicht durchgeführt wird, also aus rein karitativen Beweggründen.
Was fällt alles unter ehrenamtliche Tätigkeit?
Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man das Ausüben einer nicht bezahlten Aufgabe, die dem Gemeinwohl der Gesellschaft dient. Eine andere Bezeichnung hierfür ist auch das bürgerschaftliche Engagement.
Was ist ein Ehrenamt einfach erklärt?
Ein Ehrenamt ist eine Arbeit, für die man meistens kein Geld bekommt. Man tut stattdessen etwas Gutes für die Gesellschaft. Die Arbeit, die man dabei tut, wird als ehrenamtliche Arbeit bezeichnet. In ein Ehrenarmt wird man gewählt. Das Ehrenamt ist das freiwillige und unentgeltliche Engagement von Personen, die für andere oder im Interesse der Gemeinschaft in einem Gefüge tätig sind, das über die einfache gegenseitige Hilfe im Familien- oder Freundeskreis hinausgeht.
Was ist der Unterschied zwischen ehrenamtlich und freiwillig?
Das Ehrenamt hat in Deutschland eine lange Tradition. Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges, formalisiertes, verbindliches und andauerndes Engagement durch die Übernahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Wird eine Aufwandsentschädigung auf die Rente angerechnet?
Ehrenamt und Rente: Aufwandsentschädigung gilt nicht als Hinzuverdienst. ... Wenn die Aufwandsentschädigung einen konkreten Verdienstausfall ersetzen soll, gilt dies aber nicht. Dann wird sie als Hinzuverdienst auf eine Erwerbsminderungsrente oder vorzeitige Altersrente angerechnet.
Ist eine Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen – insbesondere dessen Werbungskosten –, spricht man von Aufwandsentschädigungen. Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wird die Übungsleiterpauschale auf die Rente angerechnet?
Da die Übungsleiterpauschale von 200€ monatlich sozialabgaben und steuerfrei ist, wird sie nicht als Hinzuverdienst an die Rente angerechnet.
Ist eine Aufwandsentschädigung umsatzsteuerpflichtig?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn das, was für diese Tätigkeit bezahlt wird bzw. die Aufwandsentschädigung nur eine angemessene Entschädigung für die Zeitversäumnis und ansonsten einen Ersatz für die aufgewendeten Auslagen darstellt, vgl. § 4 Nr. 26 Buchstabe b) UStG.
Gutes tun: 18 Ideen, wie du anderen eine Freude machen kannst
Die Corona-Pandemie hat die Welt in eine Krise schlittern lassen, die uns alle mal mehr oder weniger stark betrifft. Ängste, Sorgen und Unsicherheit drücken auf die Stimmung der Menschen. Das Gute: Jeder von uns kann etwas dazu beitragen, die „Stimmungswolken“ zu vertreiben, indem wir anderen Gutes tun. Das zaubert nicht nur dem Gegenüber ein Lächeln ins Gesicht, sondern macht auch dich selbst glücklich.
Mit großen und kleinen Dingen Freude bereiten und Gutes tun, muss nicht viel Geld oder Zeit kosten, oft sind es Kleinigkeiten, die großes bewirken. Vom Lächeln bis zum ehrenamtlichen Engagement haben wir hier ein paar Ideen für dich zusammengetragen. Und das es glücklich macht, für jemand anderen etwas Schönes zu machen ist sogar wissenschaftlich erwiesen.
1. Einfach mal lächeln!
Dem Gegenüber einfach mal ein Lächeln schenken. Ja, das steht tatsächlich ganz oben auf der Liste. Viel zu oft laufen wir mit missmutigem Gesichtsausdruck durch die Gegend. Dabei ist Freundlichkeit ansteckend und ein aufrichtiges Lächeln kann in wenigen Sekunden den Tag zum Positiven verändern. Wer häufig lächelt, lebt länger und steckt andere damit an.
2. Lust auf Kaffee?!
Den „Aufgeschobener Kaffee“ gibt es in immer mehr Cafés in Deutschland. Bei dem sogenannten „suspended Coffee“ bezahlst du einfach einen zweiten Kaffee (oder Tee) mit, wenn du deinen dir selbst deinen Frühstückskaffee kaufst. Jemand anderer, der sich sonst keinen leisten könnte, kann sich dann später über ein warmes Getränk freuen.
3. Backen ist Liebe
Wenn man im Büro, im Sportverein oder in der Nachbarschaft einmal spontan (selbstgebackene) Kekse oder Kuchen mitbringt und verteilt, ist die Freude groß. Meist bleibt zu Hause ohnehin etwas übrig und wenn du damit anfängst, springen Kollegen oder andere Menschen vielleicht auf den Zug auf und es gibt öfter leckere Überraschungen. So sorgst du dafür, dass Menschen miteinander reden, sich kennenlernen und alle etwas davon haben.
4. Einfach mal „Danke“ sagen
Bedanke dich! Klingt banal, aber wann hast du das letzte Mal wirklich bewusst „Danke!“ gesagt? Egal ob für ein Geschenk oder einen scheinbar kleinen Gefallen, ein Dankeschön zeigt dem Anderen, dass du seine Aufmerksamkeit und Mühe zu schätzen weißt. Besonders schön ist es, wenn man “Danke“ sagt, und sieht wie sehr sich der Kassierer, der Busfahrer oder dein Kollege darüber freut.
5. Spende, was du nicht brauchst
Spende, was du nicht mehr verwenden willst. Die Kinder sind aus den Kleidern rausgewachsen, dein Kleiderschrank gehört ausgemistet und du hast Bücher und Spielzeug, was ihr nicht mehr braucht? Soziale Einrichtungen wie die Tafel, die Caritas, das Rote Kreuz und viele mehr nehmen deine Sachspenden gern entgegen und verkaufen sie in eigenen Läden weiter oder bieten die Dinge in Kleiderkammern an. So freut sich jemand mit wenig Geld über ein paar tolle Teile und du hast gleichzeitig dafür gesorgt, dass der Müllberg nicht weiterwächst.
6. Aufheben statt liegenlassen
Räume doch einmal den Müll weg, den andere gedankenlos liegen lassen. Ein Spaziergang in der Natur lässt sich wunderbar mit einer Müllsammelaktion kombinieren. Umwelt, Tier und Mensch freuen sich über müllfreie Wiesen, Wälder, Felder und Strände. Achte darauf, keine Wildtiere zu verschrecken oder Teile der Ernte zu zerstören, wenn du abseits der Wege oder am Strand etwas einsammelst was da eigentlich nicht hingehört.
7. Zusammen geht es leichter
Natürlich sollst du dich nicht immer und überall aufdrängen. Doch manchmal ist erkennbar, dass jemand alleine nicht klarkommt. Das kann ein Kind sein, das seine Matheaufgabe nicht lösen kann, Touristen, die mit der Bedienung eines Fahrkartenautomaten überfordert sind, oder jemand, der sich verlaufen hat. Auch ältere Menschen freuen sich, wenn du ihnen anbietest beim Tragen ihrer Einkäufe zu helfen. Frag einfach, ob du etwas tun kannst, die wenigsten Menschen trauen sich, einen Fremden um etwas zu bitten.
8. Foodsharing
Teile zu viel Gekauftes oder gekochtes Essen. Wir kaufen meist viel mehr Lebensmittel ein, als wir tatsächlich verbrauchen können. Statt diese Reste oder das was wir nicht brauchen wegzuwerfen, kannst du damit noch etwas Gutes tun. Bring die übrig gebliebenen Lebensmittel zu den Tafel-Organisationen in deiner Stadt. Dort werden sie sortiert und an Bedürftige verteilt.
9. Wertvolles Gut
Das wertvollste Gut ist unsere Zeit. Ein Gutschein für ein Treffen zum Kaffeeklatsch oder einen gemeinsamen Spaziergang, bei dem das Smartphone abgeschaltet wird, klingt erst mal nach wenig, ist aber viel mehr als man auf den ersten Blick denkt. Denn damit schenkst du deinem Gegenüber etwas, von der wir gefühlt alle immer viel zu wenig haben.
10. Einfach nur Zuhören
Die heutige Zeit ist hektisch, schnelllebig und oberflächlich. Auf Social Media regieren die Bilder, kaum jemand interessiert sich für die Geschichte dahinter. Wenn du denkst, es ginge jemandem in deinem Umfeld nicht gut, frage einfach mal nach. Und dann hör´ zu, was dir erzählt wird. Oft braucht es nur ein offenes Ohr, damit das Gegenüber wieder Licht am Ende des Tunnels sieht. Und wenn man sich erst mal alles von der Seele geredet hat, fühlen sich viele oft befreit und nicht mehr hilflos ausgeliefert.
11. Eine gute Tat am Tag
Die Supermarktkasse ist die perfekte Gelegenheit, Menschen eine Freude zu bereiten. Lass‘ jemanden in der Warteschlange vor, wenn er oder sie nur einen oder zwei Artikel hat, du aber den Wocheneinkauf erledigst.
12. Aufrunden bitte!
Hilf mit ein paar Cent aus, wenn du merkst, sie fehlen jemandem, der deswegen seinen Einkauf nicht bezahlen kann. Wirf die Münzen vom Wechselgeld in eine Spendenbox oder beteilige dich an Aktionen wie „Aufrunden bitte“, die über das „aufrunden“ von Beträgen elektronisch Spenden sammeln.
13. Der Ton macht die Musik
Begrüße die Kassiererin freundlich, sei geduldig und wünsch´ ihr beim Gehen einen schönen Tag. Leih jemandem deine Kundenkarte, wenn der damit ein Produkt deutlich billiger kaufen kann oder verschenke deine Sammelpunkte an den Kunden hinter dir.
14. Obstkorb für die Kollegen
Spendiere frisches Obst für deine Kollegen. Ob aus dem eigenen Garten oder gekauft, gerade im Sommer ist es oft so heiß, da sind die süßen Früchte eine willkommene Erfrischung, über die sich wirklich jeder freut.
15. Einfach mal einladen
Spendiere einem Obdachlosen eine Mahlzeit oder ein warmes Getränk. Das Leben auf der Straße ist hart, der Weg zurück schwierig. Wenn du Bedenken hast, dass dein Geld nur für Alkohol oder Drogen ausgegeben werden könnte, kaufe einfach Lebensmittel und Getränke und gib sie an die Menschen direkt weiter.
16. Für den guten Zweck
Unterstütze ein wohltätiges Projekt. Viele Initiativen finanzieren sich ausschließlich über Spenden. Die einfachste Möglichkeit, etwas Gutes zu tun, ist, eine solche Initiative mit einer einmaligen oder regelmäßigen Spende zu unterstützen. Informiere dich aber vorab über die Organisation dahinter, damit dein Geld auch sicher dort ankommt, wo es gebraucht wird.
17. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft
Nicht nur die Freundschaft wird durch kleine Gesten der Aufmerksamkeit gestärkt. Überrasche hin und wieder jemanden ohne besonderen Anlass mit einem kleinen, sorgsam ausgewählten Geschenk. Leuchtende Augen sind bei dem Beschenkten garantiert!
18. Engagiere dich!
Dabei sein.
Freiwilligenarbeit
ist wichtig, …
…weil es Freude macht, sich für etwas zu engagieren.
…weil es Solidarität untereinander stärkt.
… weil es Geselligkeit fördert und Einsamkeit entgegenwirkt.
…weil es geistig fit hält und körperlich fit halten kann.
Freude
Mit der Freude, die man schafft, beglückt man sich selbst. Anzupacken und zu beobachten wie sich dadurch ein Leben verbessert, ist die freudigste Bezahlung, die es gibt.
Solidarität
Gemeinsam anpacken, um dasselbe Ziel zu verfolgen, ist eine Form des Zusammenhalts. Freiwilligenarbeit ist ein gemeinsames Aufstehen gegen Ungerechtigkeit und der Versuch sie auszugleichen.
Geselligkeit
Das Zusammenarbeiten für ein gemeinsames Ziel, verbindet ein paar Einzelne zu einer starken Gruppe, die Unterstützung, Verständnis und sogar Freundschaft bringt.
Fitness
Freiwilliges Engagement hält körperlich und mental fit. Man begibt sich in unbekannte Wissensgebiete, lernt neue Probleme und sie zu lösen kennen. Freiwilligenarbeit als eine Art soziales Sudoku.
Freiwillig für Wien
Viele Wienerinnen und Wiener wären gerne bereit, sich stundenweise freiwillig für die Gemeinschaft zu engagieren. Viele Organisationen sind ständig auf der Suche nach freiwilligen, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mit "Freiwillig für Wien" bieten die Stadt Wien und die Helfer Wiens eine wertvolle Plattform, um Interessierte und Suchende zusammenzubringen
Netzwerk Freiwilligenkoordination
Ein privater, gemeinnütziger, parteiunabhängiger und überkonfessioneller Verein, der sich für eine professionelle Freiwilligenkoordination einsetzt.
Die Freiwilligenpartnerschaft hat zum Ziel, das freiwillige Engagement zu stärken. Zehn regionale Freiwilligenzentren stehen interessierten Personen sowie Vereinen und Organisationen zur Seite. Sie beraten, unterstützen und vernetzen, initiieren und begleiten Projekte und organisieren Veranstaltungen.
Das Kompetenzzentrum in Österreich, wenn es um freiwilliges Engagement im Sozialbereich geht.
Beitrag: Neue Mitglieder für den Verein finden
Ihr habt Schwierigkeiten neue Mitglieder für euren Verein zu finden? Dieses Problem ist vielen Vereinen bekannt und deshalb haben wir uns darüber Gedanken gemacht und für euch einen Beitrag verfasst. Mit 12 wertvollen Tipps helfen wir euch neue Mitglieder für euren Verein zu finden.
Jetzt neue Mitglieder finden
WEITER ZUM BEITRAG
GEMEINSAM HELFEN – WIR SUCHEN EHRENAMTLICHE MITARBEITER!
Als Non Profit Organisation leistet der Verein ÖCU einen wertvollen Beitrag zu dem sozialen Gefüge in Wien. Dieses Engagement wird dank der Mitglieder des Vereins finanziell getragen und ist im Jahr 2019 wertvoller denn je.
In den letzten 20 Jahren wurden Sozialleistungen vermehrt staatlich gekürzt. Soziale Lösungen für gesellschaftlich relevante Themen liegen nicht mehr nur in der Hand des Staates, auch die Zivilgesellschaft ist an der Umsetzung interessiert und füllt mit ehrenamtlichem Engagement die Lücken im System.
Wie in vielen anderen sozialen Betrieben, staatlich gefördert oder nicht, werden Sozialleistungen beim Verein ÖCU auch von tatkräftigen Freiwilligen gestützt. Diesen Menschen gebührt ein besonderer Dank, denn sie setzen ihre Zeit aus Überzeugung ein und helfen so vielen Menschen, aber auch der Umwelt.
Auf die Frage, wie wichtig ehrenamtliche Mithilfe beim Verein ÖCU ist, antwortet Projektleiter Müller: „In unserem Fall besonders wichtig, da unser Verein fast ausschließlich von privaten Spenden und Mitgliedschaften finanziert wird. Erst die ehrenamtliche Unterstützung unserer Projekte ermöglicht unser breitgefächertes Angebot.“
Wenn Dich unsere Projekte ansprechen und du dich sozial & sinnvoll engagieren möchtest schreibe uns jetzt an. Wir machen uns gerne einen vor Ort „Schnuppertermin“ in unserem Vereinszentrum aus und freuen uns auf Deine Unterstützung!! ehrenamtlich@öcu.com
Das Team im ÖCU-Vereinszentrum organisiert und betreut diverse Angebote:
Unsere direkte Schülerhilfe Wien, die Lebensmittelrettung unsere Spende & -fairteilung und die Bildungs-Workshops zu dem Thema. Sowie einige andere spannende Projekte wie zb. , Siebdruck, Mitglieder Shop, u.a. Desweiteren werden mehr als 10 Veranstaltungen mit sozialem Hintergrund pro Jahr in unserem “open sp@ce” (mit)organisiert.
Ein Ehrenamt beim Verein ÖCU zu bekleiden heißt, sich bewusst mit den großen Problemen unserer Zeit zu beschäftigen! Als ehrenamtliche/r Helfer/in sollte man Verständnis und Geduld mitbringen: „Einen Sinn hinter dem zu sehen, was man macht kann ansteckend sein und wenn jeder nur ein bisschen dazu beiträgt, dass die Menschlichkeit wieder in den Vordergrund rückt, kann eine ganze Gesellschaft positiv verändert werden.“
Freiwillige HelferInnen können beim Verein ein Tätigkeitsfeld beziehen, das ihren persönlichen Neigungen am besten entspricht und ihre Fähigkeiten in ein kleines familiäres Team mit einfließen lassen, oder neu entdecken. Als Ausgleich zur investierten Zeit erfährt man ein gemeinschaftliches Gefühl des Tatendranges und die Möglichkeit aktiv unsere Welt ein Stückchen besser zu machen.
Beim Verein ÖCU steht man zusammen – in guten wie in schlechten Zeiten : ))
Melde Dich jetzt bei uns – Wir freuen uns Dich kennenzulernen:ehrenamtlich@öcu.com
Vorzeigeprojekt in Wien, um Jugendliche für das Ehrenamt zu motivieren
Aha plus hat ein System entwickelt, das es Jugendlichen im Alter von 18 bis 24 Jahren ermöglicht ihr freiwilliges Engagement anerkennen zu lassen. Das Prinzip funktioniert wie folgt: ein Jugendlicher engagiert sich außerordentlich über seine normale Mitgliedschaft hinaus im Verein, der Organisation oder der Gemeinde und bekommt für verschiedene Aufgaben, die er oder sie erledigt, aha plus Punkte. Diese Punkte können dann gegen eine Belohnung eingetauscht werden. Außerdem soll ein Nachweis der gesammelten Erfahrungen für die Jugendlichen durch aha plus erstellt werden, um es den Jugendlichen später einfacher zu machen diese für Job und Ausbildung zu nutzen.
Das System bietet eine neue Möglichkeit, um Jugendliche zu motivieren und verschieden Aufgaben reizvoller darzustellen. Das Engagement von Jugendlichen im Verein ist ein wichtiger Bestand der dazu beiträgt Vereine am Leben zu erhalten. Du als Verein kannst Teil dieses Netzwerkes werden und Aufgaben auf der aha plus Webseite online stellen und somit mehr und vor allem neue Jugendliche erreichen.
Das Beste daran – das Ganze ist für gemeinnützige Organisationen & Vereine völlig kostenlos und ihr könnt damit viele Jugendliche erreichen, die euch bei den Aufgaben unterstützen, wo ihr gerade Hilfe benötigt. Zudem können die Jugendlichen für die Unterstützung in eurem Verein Punkte erhalten, die sie später für ein tolles Erlebnis einlösen können. Für weiter Informationen könnt ihr die Webseite von öcu aufsuchen.
Angebote für Freiwillige
Die Entscheidung für freiwilliges/ ehrenamtliches Engagement ist oft mit vielen Fragen verbunden. Manchmal reicht es nicht aus, nur die Datenbank („Freiwillig für Wien“) durchzusehen, um sich einen Überblick über mögliche Einsatzfelder zu verschaffen. Denn manchmal braucht es im Vorfeld zusätzliche Überlegungen, zum Beispiel:
Was sind meine Beweggründe und Erwartungen?
Welche Fähigkeiten möchte ich einbringen?
Wie läuft das konkret ab, wenn ich mich für eine bestimmte Aufgabe interessiere?
Worauf sollte ich achten, wenn ich ein freiwilliges/ehrenamtliches Engagement anstrebe?
Hinweise für Ihre ersten Schritte ins freiwillige Engagement finden Sie in diesem Leitfaden_ Engagement
Bis auf Weiteres bietet die Ehrenamtsbörse keine persönlichen Beratungsgespräche an.
Angebote für Organisationen
Die möglichst optimale Einbindung von Freiwilligen steht im Mittelpunkt unseres Beratungsangebots für Organisationen.
Wie können Freiwillige besser Anschluss finden?
Wie kann die Begleitung der Freiwilligen zeitgemäß professionell gestaltet werden?
Wie organisiere ich einen stimmigen Abschied von Freiwilligen?
Bei Fragen zum Freiwilligen-Management und zur Freiwilligen-Koordination, z.B. zu Rahmenbedingungen, Qualitätskriterien, Anerkennungskultur, o.ä. stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dieser Frage ging die diesjährige Fachtagung der IG Freiwilligenzentren am 9. und 10. April in Wien nach. Der Tagungsbericht bietet eine Fülle von Antworten auf bislang ungeklärte Fragen und viele Anregungen, in welche Richtung es weitergehen könnte.
Durch unsere jahrelange Kooperation mit verschiedensten Einrichtungen im Rahmen der Ehrenamtsbörse, durch unsere Kontakte zu anderen Freiwilligenzentren und die Mitgliedschaft im Netzwerk Freiwilligenkoordination haben wir uns ein breites Knowhow zu diesen Themen aufgebaut, das wir gerne weitergeben.
Für interessierte Freiwillige:
Bis auf Weiteres finden keine persönlichen Beratungsgespräche statt.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, unter dem Menü-Punkt „Eine freiwillige Tätigkeit finden“ die Liste der Mitarbeitsangebote anzuschauen und für sich eine Auswahl zu treffen.
Willkommen bei der Ehrenamtsbörse!
Wir fördern ehrenamtliches, freiwilliges Engagement.
Auf dieser Seite erhalten Sie unter dem Punkt „Eine freiwillige Tätigkeit finden“ konkrete Informationen über Mitarbeitsmöglichkeiten bei gemeinnützigen Organisationen.
Mit dem „Freiwillig für Wien“-Webtool finden Sie aktuelle Nachfragen von Organisationen, die mit Freiwilligen arbeiten und weitere Freiwillige suchen.
Ehrenamtsbörse – Wir vermitteln Sinn, Freude und Nutzen
Reorganisation der Ehrenamtsbörse: Das zentrum im 16. Bezirk wird Informationsdrehscheibe. Kolleginnen und Kollegen aus den beiden anderen Vereinen unterstützen dabei.
werden bis auf Weiteres keine persönlichen Beratungen angeboten. An der Erschließung neuer Finanzierungsquellen für dieses Angebot wird intensiv gearbeitet.
aaa/noch in Arbeit
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TOP 3 in der Freiwilligenbörse
1Ukraine-Hilfe: SOS-Kinderdorf sucht Freiwillige Hauptbahnhof Wien
2Werde Aktivist*in mit SOS-Kinderdorf! Wien
303.06.22 MentorInnen-Einschulung Zusammen Leben Wien
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Aufgrund der aktuellen Situation brauchen Organisationen immer wieder Unterstützung von Freiwilligen. Wenn Sie spontan helfen können und wollen, melden Sie sich bitte hier an. Wir informieren Sie per E-Mail oder SMS, wo akut Unterstützung gebraucht wird. Sie werden nur dann verständigt, wenn tatsächlich Bedarf gegeben ist.
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